1. Anmeldung und Bestätigung
Es gelten die gesetzlich festgelegten Regeln für den Abschluss von Reiseverträgen laut §§ 651 a ff. BGB. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann
wie für Ihre eigene einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
2. Bezahlung und Insolvenzversicherung
Mit der Bestätigung erhalten Sie von uns einen Sicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB (Insolvenzversicherung). Damit wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig, in der Regel von 20%,
sofern nicht anders vereinbart. Die Restzahlung muss mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf unserem Konto sein. Danach gehen Ihnen die notwendigen Unterlagen zu.
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit
die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Preisanpassung
Erhöhen sich die Beförderungskosten oder bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder ändern sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, so können wir den im Reisevertrag
vereinbarten Preis um die entsprechenden Mehrkosten erhöhen, jedoch nur bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn und vorausgesetzt es liegen vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn,
und die Umstände, die zur Preisanpassung führen, waren bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises haben Sie das Recht, bei voller
Kostenerstattung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
A) fristlos wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet seiner Abmahnung nachhaltig stört. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des
Wertes der ersparten Aufwendungen.
B) Kurzfristig bis zwei Wochen vor Reiseantritt, in dem besonderen Fall, dass die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt und die Reise nicht durchführbar
wäre. Wir wären verpflichtet, Sie unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den vollen Reisepreis zurückzuzahlen.
6. Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen. Dabei sind ersparte Aufwendungen und mögliche
anderweitige Verwendungen zu berücksichtigen.
7. Stornokosten
bis 64. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
bis 32. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
bis 16. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
später oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises
Für Buchungen von Hotels oder Flügen (Einzelbuchungen:
Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Hotels/Airlines zuzüglich einer Buchungs- und Stornokostenpauschale von €40 je Einzelbuchung.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird sich der Veranstalter vor Ort um Erstattung bemühen und gegebenenfalls die Stornokosten senken, sollten die tatsächlichen Aufwendungen und
erbrachten Leistungen unter den obigen Sätzen liegen. Im Einzelfall können auch höhere Stornokosten anfallen, wenn sie vom Veranstalter gesondert dargelegt werden.
8. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstanden Mehrkosten (z.B. Flugumbuchungen).
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
11. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein umfassendes und preisgünstiges Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG, von dem Sie im eigenen und im
Interesse der Gruppe Gebrauch machen sollten.
Rechtsbeziehungen bestehen nur zwischen Ihnen und der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG:
12. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungsbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der
Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm
auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
13. Gewährleistung
A) Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Sie sind Ihrerseits verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, insbesondere sind Sie verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
B) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
C) Kündigung eines Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
15. Verjährung, Gerichtsstand
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen.
Im Übrigen gelten die branchenüblichen Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungs-Regelungen. Gerichtsstand ist der des jeweiligen Verklagten.